Diese RVS ist zur Verwaltung von Schutzbauten (Steinschlagnetzen, Schneebrücken u.dgl.) entlang des hochrangigen Verkehrswegenetz im Rahmen einer EDV-gestützten Bauwerksdatenbank anzuwenden.
Schutzbauten im Sinne dieser RVS sind Kunstbauten, die einen unterhalb liegenden Verkehrsweg direkt vor Naturgefahren schützen und nicht Inhalt der RVS 13.04.13 bzw. RVS 13.04.21 sind.