Diese RVS ist für Asphaltschichten anzuwenden, die auf Verkehrsflächen mit öffentlichem Verkehr eingebaut werden.
Das Asphaltmischgut ist gemäß den nachfolgenden europäischen Normen und nationalen Umsetzungsdokumenten herzustellen:
- ÖNORM EN 13108-1, ÖNORM B 3580-1 (Asphaltbeton)
- ÖNORM EN 13108-2, ÖNORM B 3581 (Asphalt für sehr dünne Schichten)
- ÖNORM EN 13108-5, ÖNORM B 3584-1 (Splittmastixasphalt)
- ÖNORM EN 13108-6, ÖNORM B 3585 (Gussasphalt)
- ÖNORM EN 13108-7, ÖNORM B 3586-1 (Offenporiger Asphalt)
Als Verkehrsflächen mit öffentlichem Verkehr im Sinne dieser RVS gelten Flächen, welche für Fahrzeuge gemäß der StVO bzw. dem KFG oder für den Fußgängerverkehr benützbar sind oder unter das BStG, die jeweiligen Landesstraßengesetzen oder unter das Güter- und Seilwegegesetz fallen.
Diese RVS kann sinngemäß auch für ähnliche, private Flächen angewendet werden.
Bei Baulosen, welche verschiedene Straßenkategorien beinhalten oder wenn keine Straßenkategorie definiert ist, hat der AG im Bauvertrag Festlegungen hinsichtlich der anzuwendenden Abnahmekriterien zu treffen, wobei eine eindeutige Zuordnung zu einer oder mehreren Straßenkategorie(n) zu treffen ist.