Diese Richtlinien gelten für Bundesstraßen B und S und für autonome Straßen.
Die mit Erlass Zl. 801.113/5-301/86 vom 2.12.1986 verbindlich erklärte RVS 12.01.11 "Straßenerhaltung, Grundlagen, Organisation, Mechanische Straßenerhaltung" entspricht aufgrund der Veränderungen der europäischen Normensektor nicht mehr den Anforderungen und ist daher im Bundesstraßenbereich nicht mehr anzuwenden.
Der Erlass Zl. 801.113/5-301/86 wird mit Wirkung vom 19.November 2008 außer Kraft gesetzt.