Diese RVS ist für Verkehrsinfrastrukturprojekte (Neu- und Ausbau insbesondere der Straßenund Schieneninfrastruktur) anzuwenden, für welche im Zuge einer Umweltuntersuchung festgestellt wurde, dass Umweltmaßnahmen erforderlich sind, um schädigende, belästigende oder belastende Auswirkungen auf die Umwelt zu verhindern oder zu verringern.
Sie beschreibt die Planung und Umsetzung von Umweltmaßnahmen für alle Schutzgüter im Sinne des UVP-G 2000.
Weiters ist die RVS auch bei der Planung von Gestaltungsmaßnahmen anzuwenden.
Die Bearbeitungstiefe und der Bearbeitungsumfang sind jeweils projektspezifisch sowie entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Genehmigungsverfahren anzupassen.
Zivilrechtliche Festlegungen bezüglich diverser wirtschaftlicher Nutzungsinteressen (z.B. Trinkwasserbrunnen, Störung des Jagdbetriebs) sind keine Maßnahmen im Sinne dieser RVS.