Beschreibung |
Für Erdarbeiten im Zuge der Herstellung von Brücken, Verkehrsbauwerken und deren Nebenobjekten ist diese RVS maßgebend sowie die ÖNORMEN B 2205, B 4400, B 4411, B 4412, B 4414 Teil 2, B 4417, B 4418, sofern zu den Festlegungen diser Normen nachfolgend nichts Gegenteiliges bestimmt ist. |
Inhaltsangabe |
Allgemeines
Anforderungen
Ausführung
Prüfung
Abnahme
Angeführte Richtlinien und Normen
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Verbindlich |
Ja, verbindlich mit 26.07.1993 durch Erlass ZI. 800.041/24-VI/1/93 bis 07.04.2009 |
Arbeitsausschuss |
BR01 Leistungsbeschreibung Brückenbau |