Diese RVS ist für Asphaltschichten anzuwenden, welche aus Asphaltmischgut auf Grundlage des GVO-Ansatzes gemäß der RVS 08.97.06 hergestellt und die auf Verkehrsflächen mit öffentlichem Verkehr eingebaut werden.
Als Verkehrsflächen mit öffentlichem Verkehr im Sinne dieser RVS gelten Flächen, welche für Fahrzeuge gemäß der StVO bzw. dem KFG oder für den Fußgängerverkehr benützbar sind oder unter das BStG, die jeweiligen Landesstraßengesetzen oder unter das Güter- und Seilwegegesetz fallen.
Bei einem zwei- oder mehrschichtigen Aufbau sind alle neu herzustellenden Schichten entweder empirisch oder gebrauchsverhaltensorientiert zu konzipieren. Eine gleichzeitige Anwendung beider Konzepte ist nicht zulässig.
Konzept für den Schichtaufbau:
Die Ausführung nur einer bituminöser Schichte nach dem GVO-Ansatz ist bei Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen grundsätzlich möglich, setzt jedoch eine sorgfältige Zustandserhebung des Bestandes voraus. Bei Neubau oder Erneuerungsmaßnahmen (Austausch der gesamten gebundenen Konstruktion) sind alle bituminös gebundenen Schichten nach dem GVOAnsatz zu konzipieren.
Zweischichtige Asphaltkonstruktionen in flexibler Bauweise (Asphalt auf ungebundenen Schichten) sind aus einer Trag- und einer Deckschicht herzustellen.
Zweischichtige Asphaltkonstruktionen in halbstarrer Bauweise (Asphalt auf stabilisierten Schichten) sind aus einer Binder- (s. Pkt. 2) und einer Deckschicht herzustellen.
Drei- oder mehrschichtige Asphaltkonstruktionen sind aus Trag-, Binder- und einer Deckschicht herzustellen, wobei die unterste Asphaltschicht eine Tragschicht ist.