Beschreibung |
Diese RVS ist für die bautechnische Überwachung, Kontrolle und Prüfung von Straßentunneln und vergleichbaren Bauwerken anzuwenden. Diese Tätigkeiten erstrecken sich auf baulich konstruktive Teile des Tunnels und der zugehörigen baulichen Anlagen, in gesamtheitlicher Betrachtung der Einwirkungen auf das Bauwerk. Diese RVS gilt für eine Straßentunnellänge bzw. einer Objektlänge der Galerien, offenen Bauweise (Einhausungen, Unterflurtrassen/-strecken, Grünbrücken) von über 80 m.
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Inhaltsangabe |
1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Allgemeines 4 Laufende Überwachung 5 Kontrolle 6 Prüfung 7 Angeführte Gesetze, Richtlinien und Normen 8 Zusätzlich zu beachtende Richtlinien und Literatur 9 Anhang
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Verbindlich |
Ja, verbindlich mit 27.09.2024 durch Erlass BMVIT-300.041/0039-IV/ST-ALG/2013 |
Arbeitsausschuss |
BR07 Überwachung, Kontrolle und Prüfung von Brücken und anderen Ingenieurbauwerken |