Beschreibung |
Diese RVS ist maßgebend für die Herstellung ungebundener Tragschichten im Zuge der Errichtung von Brücken, Verkehrsbauwerken und deren Nebenobjekten sowei weiters die RVS 8.511 und 8.512, sofern nachfolgend zu den Festlegungen dieser RVS nichts Gegenteiliges bestimmt ist.
|
Inhaltsangabe |
1. Allgemeines
2. Anforderungen
3. Ausführung
4. Prüfung
5. Abnahme
6. Angeführte Richtlinien
|
Verbindlich |
Ja, verbindlich mit 26.07.1993 durch Erlass ZI. 800.041/24-VI/1/93 bis 07.04.2009 |
Notifikationsnummer |
Diese RVS stellt nach Richtlinie 98/34/EG kein Handelshemmnis dar. |
Arbeitsausschuss |
BR01 Leistungsbeschreibung Brückenbau |