Diese RVS ist für die Ausführung der Wegweisung und die Gestaltung von Straßenverkehrszeichen (VZ) auf Straßen mit öffentlichem Verkehr anzuwenden.
Die Wegweisung auf Autobahnen sowie kreuzungsfrei ausgebauten und zu Autostraßen erklärten Schnellstraßen ist in der RVS 05.02.13 geregelt. Weitere Angaben zu Reflexion, Schrifthöhen, Gestaltung usw. sind auch in den nachstehenden Richtlinien zu finden:
● VZ für Baustellen: RVS 05.05.41, RVS 05.05.42, RVS 05.05.43, RVS 05.05.44
● VZ für Tunnel: RVS 09.01.25, RVS 09.02.22
● VZ für den Radverkehr: RVS 03.02.13
● VZ für den Fußgängerverkehr: RVS 03.02.12
● Leittafeln: RVS 05.02.14
● Maßnahmen gegen Geisterfahrer: RVS 05.06.31