Beschreibung |
Diese Richtlinien gelten für alle Bauweisen im Brückenbau, bei denen das Tragwerk von einem Pfeiler beginnend, abschnittsweise nach beiden Seiten auskragend hergestellt wird.
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Inhaltsangabe |
1. Geltungsbereich
2. Grundsätze
3. Lastannahmen
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Arbeitsausschuss |
BR03 Entwurfs- und Planungsgrundlagen |