Diese RVS ist für Halbstarre Deckschichten (HSD) anzuwenden, die auf Verkehrsflächen mit öffentlichem Verkehr eingebaut werden.
Als Verkehrsflächen mit öffentlichem Verkehr im Sinne dieser RVS gelten Flächen, welche für Fahrzeuge gemäß der StVO bzw. dem KFG oder für den Fußgängerverkehr benützbar sind oder unter das BStG, die jeweiligen Landesstraßengesetze oder unter das Güter- und Seilwegegesetz fallen. Diese RVS kann sinngemäß auch für ähnliche, private Flächen angewendet werden.
HSD können auch auf gering belasteten Flächen eingesetzt werden. Für diese HSD können andere Anforderungen und Vorgaben gelten. Die von dieser RVS abweichenden Anforderungen und Vorgaben sind in der Ausschreibung zu definieren.