Beschreibung |
Diese Richtlinie ist für die Ausführung und Aufstellung von definitiven Fahrzeugrückhaltesystemen auf Brücken und anderen Kunstbauten (wie z.B. Kragplatten auf Stützmauern) - bei deren Neubau und Generalinstandsetzungen - im Zug von Straßen mit öffentlichem Verkehr, sofern es technisch und wirtschaftlich vertretbar ist, anzuwenden. |
Ersetzt am |
1. Oktober 2009 durch RVS 15.04.71 Fahrzeugrückhaltesysteme (Oktober 2009) |
Verbindlich |
Ja, verbindlich mit 14.05.2006 durch Erlass BMVIT-300.041/0018-II/ST-ALG/2006 |