Beschreibung |
Diese RVS ist für Beton- und Stahlbetonarbeiten zur Herstellung von Brücken, Verkehrsbauwerken und allenfalls zu errichtende Nebenobjekten wie Sohlstufen, Stiegenanlagen, Ufer- und Stützmauern u.dgl. anzuwenden. Darüber hinaus gelten ● ÖNORM B 4710-1 „Beton – Teil 1: Festlegung, Herstellung, Verwendung und Konformitätsnachweis (ÖNORM EN 206-1 und Regeln für deren Anwendung)“ und in Ergänzung dazu die ÖNORM B 4704 „Ausführung von Tragwerken aus Beton – Nationale Anwendung der ÖNORM EN 13670“, ● ÖVBB-Richtlinie „Spritzbeton", ● ÖVBB-Richtlinie „Wasserundurchlässige Betonbauwerke – Weiße Wannen", ● ÖVBB-Richtlinie „Erhöhter Brandschutz mit Beton für unterirdische Verkehrsbauwerke“, sofern zu den Festlegungen dieser Richtlinien und Normen im nachfolgenden oder in den Ausschreibungsunterlagen nichts Gegenteiliges bestimmt wird.
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Inhaltsangabe |
0. Vorbemerkungen
1. Anwendungsbereich
2. Anforderungen
3. Ausführung
4. Prüfung
5. Abnahme
6. Angeführte Richtlinien und Normen
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Ersetzt am |
1. Oktober 2019 durch RVS 08.06.01 Beton und Stahlbeton (November 2019) |
Verbindlich |
Ja, verbindlich mit 05.12.2013 durch Erlass BMVIT-300.041/0130-IV/ST-ALG/2013 |
Arbeitsausschuss |
BR01 Leistungsbeschreibung Brückenbau |