Beschreibung |
Diese RVS betrifft Einsatzkriterien für die Errichtung von Rad- und Gehwegen an Straßen und ist als Beitrag zur Umsetzung jener verkehrspolitischer Zielsetzungen anzusehen, die auch eine Förderung des Radverkehrs enthalten. Sie dient damit der Erhöhung des Sicherheitsniveaus im Straßenverkehr insgesamt sowie der Leichtigkeit und Flüssigkeit der einzelnen Verkehrsarten.
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Inhaltsangabe |
1. Allgemeines
2. Beurteilungskriterien
3. Einsatzkriterien
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Verbindlich |
Ja, verbindlich mit 23.01.1990 durch Erlass ZI. 801.103/4-VI/1/89 bis 20.11.2009 |
Notifikationsnummer |
Diese RVS stellt nach Richtlinie 98/34/EG kein Handelshemmnis dar. |