Diese RVS ist für Asphaltmischgut auf Grundlage des gebrauchsverhaltensorientierten (GVO-) Ansatzes anzuwenden, das auf Verkehrsflächen mit öffentlichem Verkehr eingebaut wird.
Das Asphaltmischgut ist gemäß den nachfolgenden Normen herzustellen:
- ÖNORM B 3580-2 (Asphaltbeton)
- ÖNORM B 3584-2 (Splittmastixasphalt)
- ÖNORM B 3586-2 (Offenporiger Asphalt)
Als Verkehrsflächen mit öffentlichem Verkehr im Sinne dieser RVS gelten Flächen, welche für Fahrzeuge gemäß der StVO bzw. dem KFG oder für den Fußgängerverkehr benützbar sind oder unter das BStG, die jeweiligen Landesstraßengesetzen oder unter das Güter- und Seilwegegesetz fallen.
Diese RVS ist besonders für die Entwicklung von neuen Asphaltkonzepten unter Einsatz von speziellen Zusätzen (Bindemittelsystemen) oder unter Einsatz von, im Vergleich zum Mischgutansatz gemäß RVS 08.97.05, höheren Massenanteilen von Ausbauasphalt geeignet.
Die GVO-Mischgutsorten sind vorrangig für Bundesstraßen A und S sowie hochbelastete Landesstraßen B und L vorgesehen (Lastklasse S bis III).
Die GVO-Mischgutsorten dürfen sinngemäß auch für ähnliche, private, hochbelastete Flächen (im Sinne einer LK S bis III) angewendet werden.
Für Asphaltschichten, welche aus Asphaltmischgut auf Grundlage des GVO-Ansatzes gemäß
dieser RVS hergestellt werden, ist die RVS 08.16.06 anzuwenden.