Diese RVS ist für die Abdichtung von Brücken und anderen Verkehrsflächen aus Beton anzuwenden. Sie legt die Anforderungen an flüssig aufzubringende Abdichtungssysteme auf Brückentragwerken aus Beton auf Basis der ETAG 003:2010 fest.
Diese RVS regelt folgende Anwendungskategorien gemäß ETAG 033:
(A) Mit Schutzschicht gemäß RVS 15.03.15 und für den Fahrzeugverkehr vorgesehen:
- A.1 Schutzschicht aus Walzasphalt, der bei (160 ± 10) °C aufgebracht wird (CBM)
- A.2 Schutzschicht aus Gussasphalt, der bei 220 °C bis 250 °C aufgebracht wird (MA)
- A.3 Schutzschicht aus Niedertemperatur-Gussasphalt (LMA), der mit einer minimalen Temperatur von < 220 °C (LMAmin) und einer maximalen Temperatur von < 250 °C (LMAmax) aufgebracht wird
- A.4 Schutzschichten, die nicht aus Asphalt bestehen
(B) Ohne Schutzschicht (ungeschützt) und nur für Fußgänger- oder Radfahrerverkehr vorgesehen
(C) Ohne Schutzschicht (ungeschützt) und ohne Verkehrsbelastung (einschließlich des Sonderfalls von Eisenbahnbrücken ohne Schotter)