Diese RVS ist für die bautechnische Überwachung, Kontrolle und Prüfung von nicht geankerten Stützbauwerken im Zuge von Verkehrswegen ab einer Höhe von mindestens 1,5 m über ab Gelände Oberkante anzuwenden. Dazu zählen unter anderem Steinmauerwerk (Naturstein, Kunststein), Trockenmauerwerk (Naturstein, Kunststein), Raumgitterwände, Gabionen, Winkelstützmauern, Schwergewichtsmauern, Pfahlwände und Bewehrte Erde. Flügelmauern von Brücken sind im Allgemeinen gemäß RVS 13.03.11 zu überwachen, zu kontrollieren und zu prüfen.
Mit Ausnahme des Bereiches der Bundesstraßen A und S kann der Erhaltungsverpflichtete eine Risikobewertung der nicht geankerten Stützbauwerke durchführen und basierend auf dem Ergebnis den Anwendungsbereich dieser RVS entsprechend anpassen.
Die Behebung von Mängeln und Schäden ist nicht Gegenstand dieser RVS.