Beschreibung |
Diese RVS ist maßgebend für die Herstellung von Böschungs- und Sohlsicherungen im Zuge der Errichtung von Brücken, Verkehrsbauwerken und deren Nebenanlagen, weiters die ÖNORMEN B 3121, B 3123 Teil 1 und 2, B 3124 Teil 1 und 2 und B 3126, sofern im nachfolgenden zu den Festlegungen dieser Normen nichts Gegenteiliges bestimmt ist.
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Inhaltsangabe |
1. Allgemeines
2. Anforderungen
3. Ausführung
4. Prüfung
5. Abnahme
6. Angeführte Richtlinien und Normen
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Verbindlich |
Ja, verbindlich mit 26.07.1993 durch Erlass ZI. 800.041/24-VI/1/93 bis 07.04.2009 |
Notifikationsnummer |
Diese RVS stellt nach Richtlinie 98/34/EG kein Handelshemmnis dar. |
Arbeitsausschuss |
STEI Steinstraßen und Steinmaterial |