Diese RVS ist unter Berücksichtigung der nationalen Gesetze (STSG, StVO, StVZVO, ETG
usw.) für die Planung, Ausführung und Überprüfung von Beleuchtungen für Straßentunnel und
Galerien anzuwenden.
Bei Sanierungen ist diese Richtlinie sinngemäß anzuwenden, sofern dies dem Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit nicht widerspricht; vorrangig ist die Einheitlichkeit für den Straßenbenutzer zu beachten.
Die Regelungen der Richtlinie 2009/125/EG und der ODV sind einzuhalten.