Diese RVS ist für die Preisumrechnung im Sinne von Punkt 4.2.2 Nr. 2 der ÖNORM B 2111
(Umrechnung von Leistungsteilen) für den Bau von Verkehrsinfrastruktur unter Zugrundelegung der LB-VI Version 4 anwendbar.
1. Anwendungsbereich
2. Allgemeines
3. Änderung des Preisanteils „Lohn“
4. Änderung des Preisanteils „Sonstiges“
5. Angeführte Richtlinien und Normen