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Regelpläne zu den RVS 05.05.42/43/44

Zur Baustellenabsicherung und Baustellenkennzeichnung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr sind die Bestimmungen der StVO einzuhalten und ist eine Bewilligung gemäß §90 StVO von der zuständigen Behörde einzuholen. Die RVS 05.05.41 "Gemeinsame Bestimmungen für alle Straßen" regelt Kennzeichnungen und Absicherungen von Arbeitsstellen zusammen mit den folgend genannten RVS, die zur bildlichen Darstellung Regelpläne enthalten:

  • Die RVS 05.05.42 "Straßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen" regelt die Kennzeichnung und Absicherung von Arbeitsstellen auf Autobahnen, Autostraßen sowie sonstigen Straßen mit planfreien Knoten, baulich getrennten Richtungsfahrbahnen und zumindest zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung. Sie ist gemeinsam mit RVS 05.05.41 anzuwenden. In Bereichen mit einer bestehenden Verkehrsbeschränkung sind die Regelpläne sinngemäß anzuwenden.

  • Die RVS 05.05.43 "Straßen mit zwei oder mehr Fahrstreifen je Fahrtrichtung" ist in Verbindung mit der RVS 05.05.41 auf Straßen mit zwei oder mehr durchgehenden Fahrstreifen in mindestens einer Fahrtrichtung anzuwenden. Sie bezieht sich auf die Verkehrsführung vor und in Baustellenbereichen.

  • Die RVS 05.05.44 "Straßen mit einem Fahrstreifen je Fahrtrichtung" ist in Verbindung mit der RVS 05.05.41 auf Straßen mit einem Fahrstreifen je Fahrtrichtung anzuwenden. Ist die Fahrbahnbreite für zwei Fahrstreifen nicht ausreichend, so ist diese RVS sinngemäß anzuwenden. Sie bezieht sich auf die Verkehrsführung vor und in Baustellenbereichen.

Jede der drei genannten RVS hat Regelpläne, die im DXF- oder CDR-Format erhältlich sind, folgend die Möglichkeit je RVS die Regelpläne zu bestellen. Für RVS-ABO-Bezieher gibt es 50 % Rabatt.

Als weiteres Hilfsmittel ist die ABS-Software anwendbar.

  • RVS 05.05.42/43/44 - Regelpläne
    • RVS 05.05.42 - Regelpläne (inkl. RVS 05.05.42)

      Wählen Sie die für Sie passende Lizenzgröße entsprechend Unternehmensart, Beschäftigungsstand und Umsatz.

      • Small Lizenz

        bis zu 5 Beschäftigte bzw. bis zu € 1 Mio. Umsatz
        (typischerweise Sachverständige, Einzelunternehmer)

      • Medium Lizenz

        bis zu 25 Beschäftigte bzw. bis zu € 10 Mio. Umsatz
        (typischerweise Ingenieur- bzw. Planungsbüros, Bauunternehmen, kleine Gemeinden)

      • Large Lizenz

        bis zu 100 Beschäftigte bzw. bis zu € 50 Mio. Umsatz
        (typischerweise Öffentliche Auftraggeber, Behörden, Ämter, Magistrate, Sektorenauftraggeber)

      • X-Large Lizenz

        mehr als 100 Beschäftigte bzw. mehr als € 50 Mio. Umsatz
        (typischerweise Baukonzerne, Projektgesellschaften, ARGE)

    • RVS 05.05.43 - Regelpläne (inkl. RVS 05.05.43)

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        (typischerweise Ingenieur- bzw. Planungsbüros, Bauunternehmen, kleine Gemeinden)

      • Large Lizenz

        bis zu 100 Beschäftigte bzw. bis zu € 50 Mio. Umsatz
        (typischerweise Öffentliche Auftraggeber, Behörden, Ämter, Magistrate, Sektorenauftraggeber)

      • X-Large Lizenz

        mehr als 100 Beschäftigte bzw. mehr als € 50 Mio. Umsatz
        (typischerweise Baukonzerne, Projektgesellschaften, ARGE)

    • RVS 05.05.44 - Regelpläne (inkl. RVS 05.05.44)

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      • Small Lizenz

        bis zu 5 Beschäftigte bzw. bis zu € 1 Mio. Umsatz
        (typischerweise Sachverständige, Einzelunternehmer)

      • Medium Lizenz

        bis zu 25 Beschäftigte bzw. bis zu € 10 Mio. Umsatz
        (typischerweise Ingenieur- bzw. Planungsbüros, Bauunternehmen, kleine Gemeinden)

      • Large Lizenz

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    • Software inkl. RVS 15.02.31

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