Diese RVS ist für die laufende Überwachung und Kontrolle sowie die Prüfung von Straßentunneln und vergleichbare Bauwerken anzuwenden. Diese Tätigkeiten erstrecken sich auf baulich konstruktive Teile des Tunnels und der zugehörigen baulichen Anlagen, in gesamtheitlicher Betrachtung mit den Einwirkungen auf das Bauwerk. Die elektrotechnischen und maschinellen Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen gemäß RVS 09.02.22 sind nicht Gegenstand dieser RVS.
Für Straßentunnel in offener Bauweise (Einhausungen, Unterflurtrassen/-strecken), Straßentunnel in Deckelbauweise und Galerien ist die RVS 13.03.11 einzuhalten.
Zusätzlich sind die in RVS 13.01.11 enthaltenen, über die Anforderungen dieser RVS hinausgehenden Bestimmungen über Straßendecken anzuwenden.
Die Behebung der Mängel und Schäden ist nicht Gegenstand dieser RVS.