Zertifizierungsbeirat

Der Zertifizierungsbeirat (ZE) ist ein dem Vorstand der FSV unterstehendes Gremium, welches Gutachten über das Vorliegen der Zertifizierungsvoraussetzungen bzw. der Voraussetzungen für die Verlängerung der Gültigkeit des Zertifikates von Straßenverkehrssicherheitsgutachtern erstellt. Weiters ist er mit der Einrichtung und Durchführung von Lehrgängen und Fortbildungsmaßnahmen für Straßenverkehrssicherheitsgutachtern betraut.

 

a. Zusammensetzung

Der ZE besteht aus 8 bis 10 Personen, welche FSV-Mitglieder sein müssen. Seitens der FSV wird auf eine interdisziplinäre Zusammensetzung von einschlägigen ExpertInnen aus den Fachbereichen Wissenschaft (Planung/ Verkehrssicherheit), Planung und Sachverständigenwesen geachtet. Die vorgeschlagenen VertreterInnen sind vom Vorstand zu bestätigen.

Zusammensetzung des ZE:

1) VertreterIn des BMK (Fachabteilung)

2) VertreterIn der Wissenschaft / des universitären Bereiches (Planung / Verkehrssicherheit)

3) VertreterIn der FSV (Planung und Verkehrssicherheit)

4) VertreterIn der ASFINAG (Verkehrssicherheit)

5) VertreterIn der Länder (Amtssachverständige / Fachabteilung)

6) VertreterIn der Ziviltechniker- / Technischen Büros (Planung / Verkehrssicherheit)

7) VertreterIn einer Verkehrssicherheitsorganisation

 

b. Aufgaben

Dem ZE kommen grundsätzlich folgende Aufgaben zu:

  • Festlegung bzw. Genehmigung der Lehrgangs- und Fortbildungsprogramme für Straßenverkehrssicherheitsgutachter, der Prüfungsordnung sowie der vorauszusetzenden Kenntnisse,

  • Entwurf der Lehrgangs- und Fortbildungsinhalte für Straßenverkehrssicherheitsgutachter sowie die Prüfung der Inhalte auf Praxisgerechtheit,

  • Festlegung der Vortragenden für die Lehrgänge und Fortbildungsmaßnahmen für Straßenverkehrssicherheitsgutachter,

  • Festlegung des Prüfungskonsortiums,

  • Organisationsvorschläge für weitere Seminare u.dgl.,

  • Entscheidung über die Nichtzulassung zur Lehrgangs-Prüfung,

  • Prüfung, ob die Zertifizierungsvoraussetzungen beim Antragsteller erfüllt sind und erforderlichenfalls Nachforderungen von Unterlagen oder weiterer Informationen und deren Dokumentation,

  • Erstellung von Gutachten über das Vorliegen der Zertifizierungsvoraussetzungen bzw. der Voraussetzungen für die Verlängerung der Gültigkeit des Zertifikates von Straßenverkehrssicherheitsgutachtern,

  • Erarbeitung von Vorschlägen über allfällige Änderungen der Voraussetzungen, Schulungen und Prüfungen betreffend Straßenverkehrssicherheitsgutachtern,

  • Beobachtung der internationalen Entwicklung in der Ausbildung von Straßenverkehrssicherheitsgutachtern.



Univ. Prof. Dipl.-Ing. Dr. Ernst Pfleger (Leiter)
MR Dipl.-Ing. Dr. Johann Horvatits (stellvertr. Leiter)
Dipl.-Ing. Dr. Eva-Maria Eichinger-Vill
Dipl-Ing. Egmont Fuchs
Dipl.-Ing. Bernhard Lautner
Dipl.-Ing. Dr. Friedrich Nadler
Dipl.-Ing. Markus Pijavec
Dipl.-Ing. Bernhard Reiter
Dipl.-Ing. Klaus Robatsch