Allgemeines

Die Richtlinie 2008/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur wurde durch Novellierung des Bundesstraßengesetzes 1971 (BStG 1971) sowie durch die Erlassung einer Durchführungsverordnung in nationales Recht umgesetzt.

Die Richtlinie 2008/96/EG sieht vor, dass insbesondere für die Durchführung von Straßenverkehrssicherheitsaudits und -überprüfungen speziell ausgebildete Straßenverkehrssicherheitsgutachter zu bestellen sind. Es war daher erforderlich, entsprechende nationale Regelungen über die Ausbildung und Zertifizierung solcher Gutachter zu schaffen. 

Die FSV hat mit der Veröffentlichung des untenstehenden RVS-Paketes bereits vorab entsprechende Grundlagen geliefert, welche nach der Veröffentlichung der darauf aufbauenden gesetzlichen Grundlagen entsprechend angepasst wurden. 
RVS 02.02.33 Verkehrssicherheitsaudit
RVS 02.02.34 Road Safety Inspection
RVS 02.02.35 Zertifizierung von Verkehrssicherheitsauditoren und Road Safety Inspektoren
Als eine Grundlage für die Zertifizierung wurde eine Schulung konzipiert, deren Ziel es ist, die Weiterbildung von hoch qualifizierten Fachleuten zu ermöglichen. Das Training richtet sich an erfahrene Fachleute aus den Bereichen Straßenplanung und Verkehrssicherheit bzw. an Spezialisten aus anderen Fachbereichen, die Verkehrssicherheitsaudits / Road Safety Inspections im österreichischen Straßennetz durchführen wollen.

Bei der FSV wurde ein Zertifizierungsbeirat eingerichtet, welcher die fachliche Kompetenz für die Schulung und Begutachtung von Verkehrssicherheitsexperten vorweisen kann.

Die FSV hat sich somit in Österreich als kompetentes Servicecenter für die Ausbildung und Beurteilung von Straßenverkehrssicherheitsgutachtern etabliert. Mittlerweile konnten bereits über 170 Experten fortgebildet werden.

Die entsprechend qualifizierten Experten können beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie um Zertifizierung zum Straßenverkehrssicherheitsgutachter ansuchen.