Zertifzierungsvoraussetzungen und Ansuchen

Die Zertifizierung als Straßenverkehrssicherheitsgutachter erfolgt auf Grundlage der §§ 5a – 5c des Bundesstraßengesetzes (BStG) 1971 in der Fassung BGBl. I Nr. 62/2011 vom 29. Juli 2011 bzw. der Verordnung über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur, BGBl. 258/2011 vom 12. August 2011.

Neben den Angaben/Nachweise betreffend der fachlichen Voraussetzungen für die Zertifizierung gemäß § 5a Abs. 2 Z 1 BStG iVm § 5 der VO sind die Bescheinigung über die erfolgreiche Absolvierung eines Lehrganges für Straßenverkehrssicherheitsgutachter sowie das Gutachten einer Ausbildungseinrichtung über das Vorliegen der Zertifizierungsvoraussetzungen erforderlich. In Österreich ist zurzeit die Forschungsgesellschaft für Straße – Schiene – Verkehr (FSV) als Ausbildungseinrichtung gemäß §5c BStG definiert und berechtigt, die erforderlichen Gutachten abzugeben sowie die Lehrgänge gemäß BStG § 5c bzw VO §6 abzuhalten.

Personen welche die fachlichen Voraussetzungen (siehe unten) erfüllen können Sie einen Antrag um Zertifizierung als Straßenverkehrssicherheitsgutachter (s. Leitfaden für die Antragstellung zur Zertifizierung zum Straßenverkehrssicherheitsgutachter) beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT), Abt. IV/ST2, Radetzkystraße 2, 1030 Wien, stellen.

Das erforderliche Gutachten einer Ausbildungseinrichtung über das Vorliegen der Zertifizierungsvoraussetzungen kann bei der FSV beantragt (s. Antrag auf Erstellung eines Gutachtens über das Vorliegen der Zertifizierungsvoraussetzungen) werden. Zur einfacheren Abwicklung kann der Antrag auf Zertifizierung dem Antrag um Erstellung des Gutachtens an die FSV beigelegt werden. Er wird von der FSV mit dem Gutachten und den Beilagen an das BMVIT weitergeleitet. Wir weisen darauf hin, dass der behördliche Fristenlauf erst mit vollständiger Übermittlung der Unterlagen an das BMVIT beginnt.

Wir machen darauf aufmerksam, dass für die Beurteilung der fachlichen Voraussetzungen die Verkehrssicherheitsausbildung sowie die Nachweise aus dem Bereich Verkehrssicherheit Priorität besitzen.

Die Gebühren für die Ausstellung des Zertifikates durch das BMVIT sind dem Leitfaden für die Antragstellung zur Zertifizierung zum Straßenverkehrssicherheitsgutachter zu entnehmen. Für die Erstellung eines Gutachtens über das Vorliegen der Zertifizierungsvoraussetzungen durch die FSV wird ein Tarif von 1.400 € exkl. MwSt. (auch bei negativer Bewertung) verrechnet. Die Bearbeitung der Anträge für die Erstellung eines Gutachtens durch die FSV setzt die Bezahlung des Tarifes sowie die Verwendung des vorgefertigten Antragsformulars (s. Beilage bzw. Homepage der FSV) voraus.


Fachliche Voraussetzungen für die Zertifizierung § 5 der Verordnung über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur, BGBl. 258/2011 vom 12. August 2011:

§ 5. Durch die im Folgenden angeführten Belege ist die fachliche Qualifikation für die Tätigkeit eines zertifizierten Straßenverkehrssicherheitsgutachters (§ 5a BStG 1971) als erfüllt anzusehen:

1. Zeugnisse über

a) den erfolgreichen Abschluss der Studienrichtung Bauingenieurwesen oder Wirtschaftsingenieurwesen – Bauwesen oder Maschinenbau oder Wirtschaftsingenieurwesen – Maschinenbau oder Kulturtechnik und Wasserwirtschaft oder Landmanagement – Infrastruktur – Bautechnik oder einer mit diesen Studienrichtungen vergleichbaren Studienrichtung oder eines vergleichbaren Fachhochschul-Studienganges und

b) eine mindestens dreijährige fachliche Tätigkeit auf den Gebieten der Straßenplanung, der Sicherheitstechnik im Straßenverkehr und der Unfallanalyse und

c) die erfolgreiche Absolvierung des Lehrganges für Straßenverkehrssicherheitsgutachter

oder

2. Zeugnisse über

a) den erfolgreichen Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule oder deren Sonderformen, deren Ausbildung im Bereich der Bautechnik, des Maschinenbaus oder des Wirtschaftsingenieurwesens (mit Ausbildungsschwerpunkt Betriebsmanagement) liegt, und

b) eine mindestens fünfjährige fachliche Tätigkeit auf den Gebieten der Straßenplanung, der Sicherheitstechnik im Straßenverkehr und der Unfallanalyse und

c) die erfolgreiche Absolvierung des Lehrganges für Straßenverkehrssicherheitsgutachter.