Leitfaden Antragstellung

1. Prüfung der fachlichen Voraussetzungen für die Zertifizierung als Straßenverkehrssicherheitsgutachter
2. Positive Absolvierung der FSV-Schulung für Straßenverkehrssicherheitsgutachter
3. Download und Ausfüllen der Formulare für den Antrag auf Erstellung eines Gutachtens über das Vorliegen der Zertifizierungsvoraussetzungen (es werden nur Anträge bearbeitet welchen die vorgefertigten Formulare der FSV zu Grunde liegen)
4. Einreichung des Antrages auf Erstellung eines Gutachtens über das Vorliegen der Zertifizierungsvoraussetzungen inkl. Beilagen bei der FSV
5. Bezahlung der von der FSV übermittelten Rechnung (1.400 € exkl. MwSt.) für die Gutachtenerstellung (Voraussetzung für die Bearbeitung)
6. Die FSV übermittelt ein Gutachten an den Antragsteller und bei Zustimmung auch an das BMVIT
7. Antrag um Zertifizierung als Straßenverkehrssicherheitsgutachter beim BMVIT stellen (s. Leitfaden für die Antragstellung zur Zertifizierung zum Straßenverkehrssicherheitsgutachter). Dieser Antrag kann gleichzeitig mit dem Antrag um Erstellung eines Gutachtens über das Vorliegen der Zertifizierungsvoraussetzungen an die FSV übermittelt werden. Dieser wird dann gemeinsam mit dem Gutachten an das BMVIT weitergeleitet
8. Bezahlung der Gebühren für die Ausstellung des Zertifikates an das BMVIT
9. Übermittlung des Zertifikates durch das BMVIT
10. Eintragung in die Liste der zertifizierten Straßenverkehrssicherheitsgutachtern auf der Homepage des BMVIT